Dieter Laudenbach (AfD) zeigt sich skeptisch gegenüber den vom Landtag beschlossenen Finanzhilfen für Thüringens Kommunen
In der vergangenen Woche befasste sich der Landtag in Erfurt mit dem Thema der prekären Finanzausstattung der Thüringer Kommunen, ein Thema, welches auch ganz besonders die Stadt Gera berührt. Dabei standen- nach längeren Debatten im Vorfeld- zwei Konzepte im Raum. Zum einen ging es um einen Betrag von 168 Mill. Euro für 2020, der den Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollte, zum anderen um weitere jeweils 100 Mill. Euro für die Jahre `21 bis `24.
Während die AfD- Fraktion dem ersteren zustimmte, enthielt sie sich bei dem Vorschlag von Rot-Rot- Grün, das Maßnahmepaket des Landes um weitere 400 Mill. aufzustocken.
Der Geraer Landtagsabgeordnete Dieter Laudenbach erklärt das Ab-stimmungsverhalten seiner Fraktion wie folgt:
„Während die genannten 168 Millionen, die aus dem Landeshaushalt an die Städte und Gemeinden fließen sollen, durch die derzeitig gute Einnahmesituation sowie auch durch noch vorhandene Rücklagen des Finanzministers gedeckt sind, ist dies bei dem Vorschlag von Rot-Rot- Grün nicht der Fall. Hier wird wieder versucht, die Folgen einer verfehlten Politik der letzten Jahre auf Pump abzufedern, da die Rücklagen nunmehr fast aufgebraucht sind und die beschlossenen zusätzlichen 400 Mill. auf dem Prinzip Hoffnung beruhen. Doch das kann nicht die Lösung sein. Gerade wir in Gera- ich erinnere an die Pleite der Stadtwerke- wissen ja, wohin eine solche Denkweise letztlich führt. Seinerzeit wurde durch den damaligen OB Vornehm, gestützt durch eine linke Mehrheit im Stadtrat, genau eine solche Linie gefahren, Zukunft auf Pump, mit jedermann bekanntem Ergebnis! Das aber können wir so nicht mittragen, nicht in der Stadt, und auch nicht hier, auf Landesebene.“
Laudenbach bestritt nicht die gravierenden Finanzlücken in Thüringens Kommunen und Landkreisen, forderte jedoch diesbezüglich dauerhafte Maßnahmen, welche den Kämmerern vor Ort ihre Handlungsfähigkeit langfristig gewährleisten.
„Im Übrigen,“ so Dieter Laudenbach weiter, „ist es uns als AfD- Fraktion gelungen, die Möglichkeit der Schuldentilgung in dem Gesetz zu verankern. So werden die Verantwortlichen in den Gemeinden nicht dazu genötigt, zweifelhafte Projekte zu derzeit überhöhten (Bau-) Kosten in Angriff zu nehmen, nur um am Ende nicht ganz leer auszugehen. Ein, wie ich finde, sehr wichtiger Aspekt!“