Eröffnung der Außengastronomie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wie den Zeitungen der Thüringer Mediengruppe zu entnehmen war, hat die Stadt Weimar in ihrer neuesten Allgemeinverfügung die Öffnung von Außengastronomie auf Antrag erlassen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 02. Juni 2020 und täglich bis 20 Uhr unter Einhaltung aller Hygienebestimmungen und Abstandsregeln. Die gastronomische Branche in Gera wurde durch die noch immer geltenden Regeln schwer getroffen und viele Unternehmer bangen um ihre Existenz. Trotz finanziellen Soforthilfen sehen viele einer unsicheren Zukunft entgegen, da Miet- und Personalkosten in vielen Fällen weiterhin gezahlt werden.
Die verhältnismäßig geringe Anzahl von Coronafällen auf die Gesamtbevölkerung und die in den letzten Tagen fast nicht mehr feststellbare Ansteckungsrate zeigen, daß die gerschen Einwohner im Großteil alle Verhaltensregeln befolgen und ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag legen. Gleiches gilt für die Gastronomen selbst, die trotz Einnahmenausfällen bisher jede Verfügung umgesetzt haben. Um einem Sterben von Angeboten in Gera entgegen zu wirken und Arbeitsplätze in der Branche zu sichern, fordere ich Sie auf, dem Vorbild von Weimar zu folgen. Erlassen Sie eine Allgemeinverfügung, die im ersten Schritt ab Freitag, dem 08.05.2020 die Bewirtung im Außenbereich auf Antrag, unter Einhaltung von Sicherheitsabständen und Hygieneregeln, ermöglicht. Geben Sie den Menschen wieder eine wirtschaftliche Perspektive und zeigen Sie Ihren Wählern, daß Sie ihnen vernünftiges Handeln zutrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Laudenbach