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Soforthilfen für auf Anordnung geschlossene Thüringer Kleinstunternehmen

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen der derzeitigen Coronavirus-Krise gehen Bund, Länder und Kommunen drastische Schritte zur Eindämmung. Die angeordneten Schließungen von Schulen, Kitas, Ladengeschäften, Freizeiteinrichtungen und gastronomischen Betrieben haben zu einer immensen Unsicherheit bei den betroffenen Unternehmen geführt. Insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen stehen vor dem finanziellen Ruin, da sie nicht wissen woher sie ihr Geld für die nächsten Wochen und Monate bekommen. Hier gilt es sofort Maßnahmen zu ergreifen um ein Überleben sicher zu stellen.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag fordert daher folgende Punkte:

 

  • unbürokratische, finanzielle Soforthilfen für alle direkt von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen gemäß §§ 56 und 57 Infektionsschutzgesetz (IfSG) anhand der BWA
  • Entschädigung für Lohnfortzahlungen gemäß §§ 56 und 57 Infektionsschutzgesetz (IfSG), keine betriebsbedingten Kündigungen
  • Aufbau eines landesweiten Absicherungsfonds für betroffene Unternehmen auf unbestimmte Zeit zur Absicherung der finanziellen Soforthilfen
  • Anweisung an die Finanzämter auf sofortige Rückzahlung von Steuervorauszahlungen als schnelle, unbürokratische Hilfe und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen bis zum Ende der Krise
  • Aufbau von örtlichen und zentralen Beratungs- und Antragsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen zusammen mit den Handwerkskammern und der IHK, Schaffung der Möglichkeit von Onlineanträgen